Der Waginger Segelclub e.V. möchte seine Mitglieder und Regattateilnehmer über die neuen Vorgaben des Landratsamts Traunstein informieren, die ab 2025 für das Einbringen von Wasserfahrzeugen in den Waginger See gelten. Diese Regelungen, die dem Schutz vor der Ausbreitung invasiver Arten wie der Quaggamuschel dienen sollen, stellen uns als Verein vor neue Herausforderungen und erfordern eine sorgfältige Umsetzung.

Vorgaben für Wasserfahrzeuge:

Alle Wasserfahrzeuge, die in den Waginger See eingebracht werden und zuvor in anderen Gewässern war, müssen vorab folgende Maßnahmen durchlaufen:

  1. Entfernung von Wasserresten
    Jegliches noch vorhandene Wasser, wie Ballastwasser, Motorkühlwasser oder Bilgenwasser, ist vollständig abzulassen bzw. zu entfernen.
  2. Beseitigung von Anhaftungen
    Anhaftungen wie Algen oder Muscheln sind gründlich zu entfernen.
  3. Reinigung des Bootskörpers
    Der Bootskörper ist mit einem Hochdruckreiniger zu reinigen oder auszuspülen. Dabei muss heißes Wasser mit einer Temperatur von über 45°C verwendet werden.

    • Auch Hohlräume, Motorkühlwasserleitungen, Seewasserfilter, Motorgehäuse und Trailer (sofern dieser beim Slippen ins Gewässer gefahren wurde) sind entsprechend zu reinigen.
  4. Trocknungszeit
    Nach der Reinigung ist das Wasserfahrzeug mindestens eine Woche vollständig trocknen zu lassen.

Wichtige Hinweise:

  • Ein Rückfluss des Reinigungswassers in andere Gewässer ist unbedingt zu vermeiden. Idealerweise sollte die Reinigung in der Nähe des Gewässers erfolgen, aus dem das Wasserfahrzeug entnommen wurde.
  • Anfallendes organisches Material wie Muscheln oder Algen ist ordnungsgemäß als Abfall zu entsorgen.
  • Jeder Teilnehmer an Regatten und alle Wassersportler am Waginger Segelclub sind verpflichtet diese Regeln zu beachten!
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